Arbeitssicherheit

Dienstleistung als externe Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 für kleine bis mittelständische Betriebe verschiedener Branchen aus Industrie, Handel, Verwaltung, Gesundheitswesen u. a.

Auszug meiner Tätigkeiten als Sicherheitsfachkraft:

  • Begehungen der Betriebsstätten,
  • Beratungsservice,
  • Erstellung von Dokumentationen (Gefahrstoffmanagement, Gefährdungsbeurteilung usw.),
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung durch Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Information und Aufklärung,
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen,
  • Leiten der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung),
  • Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung,
  • Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen, usw.

Persönliche Schutzausrüstung