Arbeitssicherheit
Dienstleistung als externe Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 für kleine bis mittelständische Betriebe verschiedener Branchen aus Industrie, Handel, Verwaltung, Gesundheitswesen u. a.
Auszug meiner Tätigkeiten als Sicherheitsfachkraft:
- Begehungen der Betriebsstätten,
- Beratungsservice,
- Erstellung von Dokumentationen (Gefahrstoffmanagement, Gefährdungsbeurteilung usw.),
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung durch Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Information und Aufklärung,
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen,
- Leiten der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung),
- Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung,
- Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen, usw.